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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - L 2 AS 1827/19   

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https://dejure.org/2021,14297
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - L 2 AS 1827/19 (https://dejure.org/2021,14297)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.04.2021 - L 2 AS 1827/19 (https://dejure.org/2021,14297)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. April 2021 - L 2 AS 1827/19 (https://dejure.org/2021,14297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ; Anforderungen an die Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Hinblick auf die Rechtsänderung zum 01.08.2016

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ; Anforderungen an die Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Hinblick auf die Rechtsänderung zum 01.08.2016

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 12/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - L 2 AS 1827/19
    In Bezug auf diese Regelung hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 29.04.2015 zum Az. B 14 AS 6/14 R und Urteil vom 17.02.2016 zum Az. B 4 AS 12/15 R), dem sich der 19. Senat des Landessozialgerichts NRW angeschlossen hat (Urteil vom 20.01.2018 zum Az. L 19 AS 1706/17) entschieden, eine Deckelung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach einem nicht erforderlichen Umzug auf die bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen sei nur zulässig, wenn zutreffend ermittelte Angemessenheitsgrenzen für die Unterkunfts- und Heizkosten bestünden (siehe Leitsatz sowie zur Rn. 23 der Wiedergabe der Entscheidung B 14 AS 6/14 R bei juris).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 6/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - L 2 AS 1827/19
    In Bezug auf diese Regelung hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 29.04.2015 zum Az. B 14 AS 6/14 R und Urteil vom 17.02.2016 zum Az. B 4 AS 12/15 R), dem sich der 19. Senat des Landessozialgerichts NRW angeschlossen hat (Urteil vom 20.01.2018 zum Az. L 19 AS 1706/17) entschieden, eine Deckelung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach einem nicht erforderlichen Umzug auf die bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen sei nur zulässig, wenn zutreffend ermittelte Angemessenheitsgrenzen für die Unterkunfts- und Heizkosten bestünden (siehe Leitsatz sowie zur Rn. 23 der Wiedergabe der Entscheidung B 14 AS 6/14 R bei juris).
  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - L 2 AS 1827/19
    Eine sich durch eine Gesetzesänderung ergebende verschlechternde Rückwirkung in bereits abgeschlossene Lebenssachverhalte ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit und des sich daraus ergebenden Vertrauensschutzes für den Bürger (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31.03.1965, zum Aktenzeichen 2 BvL 17/63).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2018 - L 19 AS 1706/17

    SGB-II -Leistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - L 2 AS 1827/19
    In Bezug auf diese Regelung hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 29.04.2015 zum Az. B 14 AS 6/14 R und Urteil vom 17.02.2016 zum Az. B 4 AS 12/15 R), dem sich der 19. Senat des Landessozialgerichts NRW angeschlossen hat (Urteil vom 20.01.2018 zum Az. L 19 AS 1706/17) entschieden, eine Deckelung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach einem nicht erforderlichen Umzug auf die bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen sei nur zulässig, wenn zutreffend ermittelte Angemessenheitsgrenzen für die Unterkunfts- und Heizkosten bestünden (siehe Leitsatz sowie zur Rn. 23 der Wiedergabe der Entscheidung B 14 AS 6/14 R bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - L 7 AS 2052/18
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - L 2 AS 1827/19
    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob der Umzug des Klägers erforderlich war oder ob mit der Rechtsänderung zum 01.08.2016 die vorgenannte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts weiterhin Gültigkeit besitzt (so das erstinstanzliche Urteil, anderer Auffassung Landessozialgericht NRW, Urteil vom 29.10.2020 zum Az. L 7 AS 2052/18 zur Rn. 36 der Wiedergabe juris).
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